Ausweitung der Fördermöglichkeiten im Rahmen des Konjunkturpaketes II
28.04.2009
Eine Information der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Im Rahmen des Konjunkturpaketes sind die Bürgschaften stärker in den Fokus der förderpolitischen Instrumente gerückt. Neben einer höheren Rückbürgschaft des Bundes sowie einer erweiterten Bürgschaftsobergrenze wurden auch schnellere Wege für eine Bürgschaftsübernahme freigeschaltet. Folgende Veränderungen gelten ab sofort und bis zum 31.12.2010:
Neue Bürgschaftsobergrenze von € 2 Mio. (bisher 1 Mio. €).
Bürgschaften in Ausnahmefällen bis zu 90 % möglich (bisher max. 80 %).
Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite.
Erforderliche Einbindung der Rückbürgen in Bürgschaftsbewilligungsprozess reduziert.
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