Förderprogramm für Weiterbildung
30.06.2009
Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben wird gefördert
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte in KMU oder Weiterbildungsträger, die Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in KMU durchführen. Der beschäftigende Betrieb muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Darüber hinaus können modellhafte Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in KMU in den Wirtschaftsclustern des Landes gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Gezahlt wird ein Zuschuss von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Diese setzen sich zusammen aus den Seminarkosten und – sofern der Arbeitgeber den Beschäftigten für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme freistellt - den Freistellungskosten. In der Regel können durch die Anrechnung der Freistellungskosten 100 % der Seminarkosten bezuschusst werden. Sofern der Betrieb den Beschäftigten nicht freistellt, hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber 55 % der Seminarkosten zu tragen.
Den Informationsflyer zum Förderprogramm können Sie hier downloaden.
Den Blanko-Antrag können Sie ebenfalls hier downloaden.
