Wir Informieren Sie und unterstützen Sie bei allen Themen, die Unternehmen und Betriebe in der aktuellen Situation beschäftigen. Sie erreichen uns telefonisch unter 04841 66850 oder per E-Mail an info@wfg-nf.de
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch
weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller
Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020
(Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der
Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die
Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III
Plus. Der Förderzeitraum, für den die Hilfe beantragt werden kann, ist der 1. Januar bis 30. Juni 2022.
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft
können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung
werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten
Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise
insgesamt bis zu 300.000 Euro).
Hinweise:
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten
beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni
2022.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Sonderregelung
zum Kinderkrankengeld wurde in das Jahr 2022 hinein verlängert. Gesetzlich
krankenversicherte Eltern können damit auch im Jahr 2022 je gesetzlich
krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60
Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht
der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für
Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit einführen müssen, ist es erforderlich, dass Sie den Arbeitsausfall erneut anzeigen, wenn bereits einmal Corona-bedingt Kurzarbeit eingeführt war. Dies gilt ab einer Unterbrechungszeit von drei zusammenhängenden Monaten. Die neue Anzeige ist auch nötig, wenn noch ein bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit vorliegt. Bei einer Unterbrechungszeit von mindestens 3 Monaten beginnt eine neue Bezugsdauer, sofern wieder alle Voraussetzungen erfüllt werden.
Kurzarbeitergeld (KUG) Die Bundesagentur für Arbeit erklärt in diesem Video, wie Sie das KUG online beantragen.
Die deutsch-dänische Handelskammer stellt aktuelle Informationen und Webinare zu den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie in Dänemark zur Verfügung:
Von hier? Gefällt mir!
Eine Initiative der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und nordfriesischer Wirtschaftsvertreter*innen zur Stärkung der Unternehmen, des Einzelhandels und der Dienstleister in der Region.
www.vonhiernf.de
Friesennetz
Produkte und Dienstleistungen aus der Region per "Klick" online bestellen. Sogar Stellenangebote aus der Umgebung finden sich hier.
www.friesennetz.de
wir FAIRzichten
Um vor allem kleinen und mittleren
Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen zu helfen, können Kunden auf
Rückerstattungen verzichten, um etwa Kulturstätten, Fitnessstudios, Restaurants
und Campingplätze in der Nachbarschaft durch die Krise zu helfen. Eine geniale Initiative der IHKs!
www.wir-fairzichten.de
Lass den Klick in Schleswig-Holstein
Eine Initiative des R.SH – Radio Schleswig-Holstein, um
durch den Einkauf bei schleswig-holsteinischen Unternehmen dazu beizutragen, die
heimische Wirtschaft zu stärken.
www.klick.sh
GemeinsamAnpacken
In dieser Facebook-Gruppe der IHK Schleswig-Holstein können
sich Unternehmen vernetzen, um gemeinsam neue Ideen zu entwickeln und sich
branchenübergreifend zu unterstützen.
www.facebook.com/groups/GemeinsamAnpacken
kauf lokal
Hier gibt es
Spenden und Crowdfunding für alle vom Shutdown Betroffenen im Norden. Die
Plattform bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre eigene Kampagne zu starten.
www.kauf-lokal.sh
Schleswig-Holstein hilft Schleswig-Holstein
Auf dieser Plattform können Kunden Händler, Gastronomen und
Erlebnisorte unterstützen, indem sie zum Beispiel einen Lieferservice in
Anspruch nehmen oder Gutscheine kaufen, die zu einem späteren Zeitpunkt
eingelöst werden können.
www.sh-guide.de/sh-hilft-sh
SH hält zusammen
Initiative des sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag.
In einer interaktiven Karte können sich Unternehmen mit ihrem Angebot eintragen
und so schnell von Kunden gefunden werden.
sh.wirhaltenzusammen.info
Kiel hilft Kiel
Hier werden diejenigen Betriebeaufgelistet, die in der Folge amtlicher
Verfügungen von Bund, Land oder Stadt ein eingeschränktes Angebot haben oder in
Reaktion auf die Krise veränderte Dienstleistungen und Services anbieten. Diese
von der Normalsituation abweichenden Erreichbarkeiten und Services werden über
das Hilfe-Portal für die Bürger*innen sichtbar gemacht.
https://www.kiel-hilft-kiel.de/
Dorffunk SH
Die DorfFunk-App dient als Mittel zur
Kommunikation und Selbstorganisation allen 1102 Gemeinden in den elf
schleswig-holsteinischen Landkreisen und steht kostenlos zur Verfügung. DorfFunk SH ist
eine digitale Kommunikationszentrale in der jeweiligen Region. Bürger können
ihre Hilfe anbieten, Gesuche einstellen oder einfach nur zwanglos miteinander
schnacken. Ein Projekt der Akademie für Ländliche Räume und dem
Sparkassen- und Giroverband SH.
www.sh.digitale-doerfer.de
KfW-Kredite: Günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es für Unternehmen, die durch die Pandemie-Situation in Liquiditätsengpässe gekommen sind. Sie können über die Banken und Sparkassen beantragt werden. Es gibt Schnellkredite, Kredite für junge Unternehmen (weniger als 5 Jahre am Markt) und weitere Möglichkeiten: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
Der IB.SH-Mittelstandssicherungsfonds unterstützt Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die durch staatliche Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. www.ib-sh.de
Die Nachfrage nach der BAFA Förderung zur Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie
Freiberufler, die von der Corona-Krise betroffen sind, war so groß, dass der Fördertopf ausgeschöpft ist. Es gibt jedoch weiterhin geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen: BAFA Förderung
Bei Fragen dazu erreichen Sie unsere Kollegin Diana Wieben unter 04841/6685-19 oder per E-Mail: d.wieben@wfg-nf.de.
Der Weiterbildungsbonus ging am 1. Juni über in den Weiterbildungsbonus PRO. Die neuen Konditionen gewähren 90% Zuschuss zu einer beruflichen Weiterbildung, maximal 1.500,- Euro. Der Arbeitgeber muss 10% der Gesamtsumme übernehmen. Alle weiteren infos gibt es bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein, die auch die Anträge bearbeitet.
Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" zahlt Unternehmen und
Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeiter*innen finanzielle Prämien für
abgeschlossene Ausbildungsverträge, besonders dann, wenn sie
Auszubildende von solchen Betrieben übernehmen, die wegen der
Corona-Krise weniger oder gar nicht ausbilden können. Die Antragstellung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit.
Das Land Schleswig-Holstein ergänzt diese Ausbildungsinitiative um eine Förderung für Unternehmen mit 250 Mitarbeiter*innen und mehr:
Die Überbrückungs-, Neustart- und Härtefallhilfen laufen zum zum 30. Juni 2022 aus. Die Antragsfristen für die Corona-Zuschussprogramme, wie die Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe 2022 und die Härtefallhilfen enden am 15. Juni 2022. Ziel von Bund und Ländern ist es, bis zum 30. Juni 2022 noch möglichst viele Anträge im bisherigen Verfahren zu bewilligen.
Für alle Anträge, die bis 30. Juni 2022 nicht vollständig bewilligt werden können, arbeitet der Bund in Abstimmung mit den Ländern derzeit an einem Verfahren, um im Sinne der Kundinnen und Kunden eine Bewilligung auch nach dem 30. Juni 2022 zu ermöglichen.
Hierzu werden ab dem 16. Juni fristwahrende vorläufige Bescheide ohne unmittelbare Auszahlung bzw. Auszahlungsanspruch erstellt. Wichtig ist hierbei, dass die Bescheide im Portal auch abgerufen werden. Nur dann kann auf Basis einer im Nachgang ab dem 30. Juni 2022 erfolgenden ordnungsgemäßen Prüfung der offenen Anträge eine etwaige Auszahlung erfolgen.
Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten erneut finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. Es ist das vierte Programm nach drei Soforthilfe-Runden in den Jahren 2020 und 2021. Die Soforthilfe Kultur IV enthält zwei Module: Die Liquiditätshilfe für größere Einrichtungen und eine Wiederanlaufhilfe für hauptsächlich ehrenamtlich arbeitende kulturelle Vereine.
Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" zahlt Unternehmen und
Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeiter*innen finanzielle Prämien für
abgeschlossene Ausbildungsverträge, besonders dann, wenn sie
Auszubildende von solchen Betrieben übernehmen, die wegen der
Corona-Krise weniger oder gar nicht ausbilden können. Die Antragstellung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit.
Das
Land Schleswig-Holstein ergänzt diese Ausbildungsinitiative um eine
Förderung für Unternehmen mit 250 Mitarbeiter*innen und mehr:
Die neu gegründete Initiative „Offenes Ohr für Unternehmen
in Schleswig-Holstein“ hilft mit erfahrenen Beraterinnen und Beratern
ehrenamtlich. Hier bekommen Unternehmen: Kostenfreie Sofortberatung, Infos zu Fördermitteln, Anschlussberatung, Offenheit und Unabhängigkeit (Das Gespräch ist unverbindlich!)
Hier gehts zu den Ansprechpartnern: offenes Ohr
Sie haben noch Fragen? Gerne rufen wir Sie zurück. Schreiben Sie uns!